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Minderjährige und künstliche Sonne |
Für Kinder unter 16 Jahren:
Falls ihr unter 16 Jahre alt seit, könnt ihr leider noch nicht bei
uns zum Sonnen kommen. Es ist auch nicht zu empfehlen, die noch junge
Haut in diesem Alter der Sonnenbestrahlung auszusetzen.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren:
Wenn ihr zwischen 16 und 18 Jahre alt seit, könnt ihr mit einer
schwachen und Haut schonenden Bank langsam beginnen. Wir benötigen von
euren Eltern dafür aber ein schriftliches Einverständnis.
RECHTSLAGE AB 1.1.2010
Bereits seit Jahren geplant: Ab dem
1. Januar 2010 tritt eine gesetzliche Verordnung in Kraft, welche
nun regelt, dass Personen unter 18 Jahren nicht mehr unter die
künstliche Sonne gehen dürfen.
Diese Regelung ist unserer Meinung nach in
Ordnung. Bei uns ändert sich dadurch ohnehin nicht viel, schon seit mehreren Jahren lassen wir Minderjährige
nicht sonnen.

Nutzen Sie auch unsere Fußpflege Heide
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